Hinweise
Das Bauvorhaben befindet sich zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung der vorliegenden Webseite noch in der Planungs- und Umsetzungsphase. Die Webseite dient allein dazu, Mietinteressenten einen ersten Überblick über das Bauvorhaben zu verschaffen. Die Informationen, Angaben und Darstellungen in dieser Webseite entsprechen dem Kenntnisstand der WÖHR + BAUER Projekt FR711 GmbH & Co. KG zum Zeitpunkt der (ersten) Veröffentlichung dieser Webseite. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden, sondern wird ausgeschlossen. Einzelne Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Darüber hinaus gelten die in dieser Webseite enthaltenen Beschreibungen jeweils nur für die hier beschriebenen Gebäude und Büroflächen, wiederum ausdrücklich lediglich bezogen auf den Stand der (ersten) Veröffentlichung der vorliegenden Webseite. Die Grundrisse sind nicht maßstabsgetreu und daher nicht geeignet, um daraus Maße abzuleiten, etwa zum Zweck der Planung einer Möblierung. Die Beschaffenheit der Gebäude und Büroflächen bestimmt sich allein nach dem zwischen dem Mieter und dem Bauherrn zu schließenden Mietvertrag. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die abgebildeten Computeranimationen (Renderings), Fotos, Pläne, Grundrisse oder sonstigen zeichnerischen Darstellungen der einzelnen Gebäude, Büroflächen und der Fassaden sowie deren Farbgestaltung nicht verbindlich sind. Insbesondere die Renderings und sonstigen zeichnerischen Darstellungen geben vielmehr lediglich die künstlerische Sicht des Illustrators wieder. Die abgebildeten Darstellungen und wörtlichen Beschreibungen in vorliegender Webseite dienen nicht der Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit. Insbesondere stellen diejenigen Darstellungen in der Edition, in denen Möbel und Einbauten abgebildet sind, lediglich Einrichtungsbeispiele dar und dienen nur der Veranschaulichung. Auch können die Darstellungen Wunschgestaltungen und/oder Ausstattungen zeigen, die nur aufgrund entsprechender Absprache und nur gegen Aufpreis ausgeführt werden. Soweit entsprechende Gestaltungen bzw. Einrichtungsgegenstände (Möbel und Sanitäreinrichtungen, Küchen, Elektrogeräte, Außenmöbel, Pflanztröge etc.) dargestellt sind, werden diese nur geleistet bzw. mitgeliefert, wenn und soweit diese Bestandteil des zu schließenden Mietvertrags und der als Vertragsanlage beigefügten Baubeschreibung sind.
Stand 1/2026